Expertenforum - Anwendung Gleitzone (Übergangsbereich) bei Eintritt in der Monatsmitte

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  • 01
    Anwendung Gleitzone (Übergangsbereich) bei Eintritt in der Monatsmitte

    Ein AN tritt am 16.04. ein, sein Entgelt für einen vollen Monat beträgt brutto 1.500,- EUR.

    Im Eintrittsmonat erhält er für den Zeitraum vom 16.04. bis 30.04.2024 brutto 750,- EUR.

    Ist es im Zusammenhang mit der Anwendung der Gleitzonen-Regelung (= Übergangsbereich) in 04/2024 von Bedeutung, welches sozialversicherungspflichtige Entgelt dieser AN im Zeitraum vom 01.04. bis 15.04.2024 von einem vorherigen Arbeitgeber erhalten hat?

  • 02
    RE: Anwendung Gleitzone (Übergangsbereich) bei Eintritt in der Monatsmitte

    Hallo Hilde,
     
    bei der Prüfung der Frage, ob das Arbeitsentgelt im Übergangsbereich liegt, ist vom regelmäßigen Arbeitsentgelt auszugehen. Dabei ist grundsätzlich auf das Arbeitsentgelt abzustellen, auf das der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch hat (z. B. aufgrund eines Tarifvertrags, einer Betriebsvereinbarung oder einer Einzelabsprache).
     
    Ob die maßgebenden Entgeltgrenzen regelmäßig im Monat oder nur gelegentlich unter- oder überschritten werden, ist u. a. bei Beginn der Beschäftigung im Wege einer vorausschauenden Betrachtung zu beurteilen.
     
    Als Zeitraum, auf den die vorausschauende Betrachtung bei Beschäftigten zu erstrecken ist, wird grundsätzlich der Zeitraum eines Jahres (12 Monate) angesehen.
     
    In den Fällen, in denen zwar das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt innerhalb des Übergangsbereichs liegt, aber der Beschäftigte nicht für einen vollen Kalendermonat Arbeitsentgelt erzielt (z. B bei Beginn der Beschäftigung im Laufe eines Kalendermonats), ist – ausgehend von der monatlichen beitragspflichtigen Einnahme – die anteilige beitragspflichtige Einnahme zu berechnen.
     
    Das Arbeitsentgelt aus der vorherigen Beschäftigung ist in einem solchen Fall nicht zu berücksichtigen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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