Ein AN tritt am 16.04. ein, sein Entgelt für einen vollen Monat beträgt brutto 1.500,- EUR.
Im Eintrittsmonat erhält er für den Zeitraum vom 16.04. bis 30.04.2024 brutto 750,- EUR.
Ist es im Zusammenhang mit der Anwendung der Gleitzonen-Regelung (= Übergangsbereich) in 04/2024 von Bedeutung, welches sozialversicherungspflichtige Entgelt dieser AN im Zeitraum vom 01.04. bis 15.04.2024 von einem vorherigen Arbeitgeber erhalten hat?