Liebes Expertenteam,
Noch besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Befreiung von der Pflicht zur elektronischen Führung bis zum 31.12.2026 gemäß § 8 Abs. 3 BVV.
Kann dieser Antrag für mehrere Mandanten unserer Steuerberatungskanzlei in einem Sammelantrag durch den Steuerberater gestellt werden?
Bedarf es hierfür eine separaten Bevollmächtigung durch den Mandanten?
Für eine hilfreiche Antwort bedanke ich mich bereits jetzt.