Wie ist die Vorgehensweise zur Feststellung von Vorerkrankungszeiten bei Privat Versicherten.
Diese nehme ja nicht am eAU Verfahren teil.
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Wie ist die Vorgehensweise zur Feststellung von Vorerkrankungszeiten bei Privat Versicherten.
Diese nehme ja nicht am eAU Verfahren teil.
Guten Tag,
der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist eine arbeitsrechtliche Fragestellung. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Arbeitsrechts keine Stellungnahme abgeben können.
Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) sowie Fachanwälten für Arbeitsrecht.
Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.
Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Arbeitsrecht“.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage.
Bei privat Krankenversicherten gelten die allgemeinen Grundsätze für die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast.
Das heißt, wenn Sie als Arbeitgeber Anhaltspunkte dafür haben, dass es sich um eine anrechenbare Vorerkrankung handelt, muss der Arbeitnehmer, beispielsweise durch Vorlage einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung, nachweisen, dass die Vorerkrankung nicht anrechenbar ist.
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachexperte Arbeitsrecht
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