Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe Ihren Beitrag vom 01.02.2024 zur vorzeitigen Beendigung AU gelesen.
Wie verhält es sich dann mit den AU-Tagen bei einer eventuellen späteren Vorerkrankungsabfrage. Die Tage, die der AN dann schon vorzeitig arbeiten war, zählen ja dann mit herein, da Ihnen als Krankenkasse nichts anderes vorliegt.