Expertenforum - Altersvollrentner und Krank ohne Lohnfortzahlung

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  • 01
    Altersvollrentner und Krank ohne Lohnfortzahlung

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Wir haben im Zeitraum von 15.06.2022 bis 14.12.2023 einen Altersvollrentner beschäftigt (Beitragsgruppenschlüssel: 3321, Datum Regelaltersgrenze: 01.06.2019). Der Mitarbeiter war von 01.09.23 bis 10.09.2023 Krank mit Lohnfortzahlung und von 11.09.2023 bis 13.11.2023 krank ohne Lohnfortzahlung. Laut Krankenkasse ist keine Unterbrechungsmeldung notwendig, da der Mitarbeiter keinen Anspruch auf Krankengeld hat.

    Welche Meldungen sind für das Jahr 2023 zu erstellen?

    Vielen Dank

     

  • 02
    RE: Altersvollrentner und Krank ohne Lohnfortzahlung

    Guten Tag,
     
    das Entgeltfortzahlungsgesetz gilt für alle Arbeitnehmer. Werden Rentner als Arbeitnehmer beschäftigt, haben auch sie einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Dieser ist unabhängig davon, ob sie während der Beschäftigung eine Altersrente oder Rente wegen Erwerbsunfähigkeit bezogen haben und insoweit bereits finanziell abgesichert sind. Ein Krankengeldanspruch nach Ablauf der Entgeltfortzahlung besteht für Bezieher einer Vollrente wegen Alters oder Erwerbsminderung allerdings nicht mehr.
     
    In diesem Fall ist keine Unterbrechungsmeldung zu erstellen, da keine Entgeltersatzleistung bezogen wird. Das Beschäftigungsverhältnis besteht weiterhin, aber ohne Entgeltzahlung.
     
    Voraussetzung für die Sozialversicherungspflicht von Arbeitnehmern ist eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt. Wird das Beschäftigungsverhältnis unterbrochen, besteht aber ohne Arbeitsentgelt fort, bleibt die Sozialversicherungspflicht für längstens einen Zeitmonat (nicht Kalendermonat) erhalten. Wenn die Unterbrechung den Zeitmonat überschreitet, meldet der Arbeitgeber die beschäftigte Person zur Sozialversicherung mit dem Meldegrund (GD) 34 ab.  
     
    Es ist somit nach Ablauf eines Monats (hier: 10.10.2023) ohne Entgeltzahlung eine Abmeldung mit Grund „34“ zu erstellen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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