Hallo Expertenteam,
wir beschäftigen einen Rentner nach Erreichen seiner Regelaltersgrenze mit BGS 3321 / PGS 119. Sein monatlicher Verdienst liegt im Übergangsbereich. Dürfen wir bei ihm die Midijob Regelung anwenden oder sind Rentner von dieser Regelung ausgenommen?
Vielen Dank & Grüße