Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Altersvollrentner - Krankenversicherung

    Ein Altersvollrentner möchte bei uns wieder arbeiten. Er ist bei der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig krankenversichert seit der Rente. Er will bei uns 16 Stunden pro Woche arbeiten und wird nicht über der JAEG verdienen. Was passiert mit seiner Krankenversicherung? Ist er dann wieder pflichtversichert und bei der Rente dann auch? Muss er dies bei der Krankenkasse melden oder wir als Arbeitgeber?

  • 02
    RE: Altersvollrentner - Krankenversicherung

    Hallo Personal,


    sofern der Altersvollrentner freiwillig versichert ist, weil die Voraussetzungen der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) nicht erfüllt sind, unterliegt die betroffene Person mit Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht als Arbeitnehmer. Der ermäßigte Beitragssatz ist zu berücksichtigen. In einem solchen Fall lautet Beitragsgruppenschlüssel „3321“ (Personengruppenschlüssel „119“).


    Durch die eintretende Krankenversicherungspflicht ist diese gegenüber der freiwilligen Versicherung vorrangig.


    Eine Anmeldung der krankenversicherungspflichtigen Beschäftigung erfolgt durch den Arbeitgeber im Rahmen des DEÜV-Meldeverfahrens.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

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