Guten Tag,
wir haben einen Mitarbeiter, dieser erhält ab 01.07.2024 von dem zuständigen Versorgungswerk eine Altersversorgung. Die Satzung des zuständigen Versorgungswerks sieht keine Zahlungseingänge mehr vor. Unser Mitarbeiter arbeitet in unserem Unternehmen in Teilzeit weiter.
Er ist 1961 geboren; also vor Erreichen der Regelaltersgrenze.
Momentan ist er freiwillig versichert (AOK Baden-Württemberg)
Können Sie mir bei der SV-Schlüsselung helfen?
Vielen Dank,
freundliche Grüße
Ihre Gehaltsabrechnungsstelle