Liebes Expertenteam,
für einen Beschäftigten haben wir die Altersteilzeit im Blockmodell bis zur Erreichung der Regelaltersgrenze abgeschlossen. Der Beschäftigte befindet sich bereits in der Freistellungsphase. Aus betrieblichen Gründen ist es gewünscht, dass der Beschäftigte noch einmal für befristete Zeit seine Tätigkeit wieder aufnimmt. Eine Verlängerung der Freistellungsphase scheidet wegen der Erreichung der Regelaltersgrenze aus. Das angesparte Wertguthaben kann demnach nicht vollständig für eine Freistellungsphase verwendet werden. Hier stellt sich uns die Frage, wann hier der Störfall eintritt? Ist dies bereits der Zeitpunkt der Wiederaufnahme der Beschäftigung, da hier bereits bekannt ist, dass die Freistellungsphase nicht mehr ausreichend lang ist? Oder tritt der Störfall erst am geplanten Ende der Beschäftigung (Eintritt Regelaltersgrenze) ein?
Vielen Dank vorab für Ihre Unterstützung.
Antje Lindner