Guten Tag,
wir haben den Fall, dass ein privat krankenversicherter Mitarbeiter in Altersteilzeit erkrankt ist und sich nun außerhalb der Lohnfortzahlung befindet. Im ATZ-Vertrag wurde auf eine Nacharbeit verzichtet und vereinbart, dass für die Zeit Krankheit außerhalb der LFZ der Aufstockungsbetrag durch die Firma weiterbezahlt wird.
Das Krankentagegeld der PKV überschreitet das bisherige Vollzeitnetto um ca. 1300 Euro.
Nun stellt sich für uns die Frage ob dies Auswirkungen auf die Steuer- und SV-Freiheit des Aufstockungsbetrags während des Krankengeldbezugs hat?
Für Ihre Antwort im Voraus vielen Dank!