Sehr geehrte Damen und Herren,
unser Mitarbeiter befindet sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit. Besteht die Möglichkeit, diesen Mitarbeiter im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit gegen Gewährung einer Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 26 EStG in unserem Unternehmen einzusetzen (Einsatzbereich: Andersartige Tätigkeit)? Oder spricht hier - insbesondere wegen der Freistellungsphase in der Altersteilzeit - sozialversicherungsrechtlich etwas dagegen?
Besten Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Personalverwaltung