Expertenforum - Altersteilzeit Entgeltumwandlung

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  • 01
    Altersteilzeit Entgeltumwandlung

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe eine Frage zum Thema Altersteilzeit.

    Ein Arbeitnehmer hat ein Altersteilzeitvertrag vom 01.07.2021-30.06.2024. Der Arbeitnehmer hat (schon vor der ATZ) eine Entgeltumwandung/vWL vereinbart, indem der Arbeitgeber 26€ mtl. zahlt. Ab dem 01.07.2021 erhielt er also 13€ monatlich als Entgeltumwandlung vom AG.

    Seine Freistellungsphase ging ab 01.01.2023 los, ab hier hat unser Lohnabrechnungssystem die 13€ herausgenommen und keine Beiträge zur Entgeltumwandlung mehr gezahlt. Nun meine Frage, ist dies nicht fehlerhaft? Er hätte doch auch in der Freistellungsphase weiterhin die 13€ vom AG zur Entgeltumwandlung erhalten müssen.

    Wir sind „Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe (TV-V) “ Anwender.

     

  • 02
    RE: Altersteilzeit Entgeltumwandlung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Ein Grund für die Herausnahme der „verbleibenden“ 13,00 € monatlich könnte sein, dass dieser Betrag gemäß § 7 Abs. 2 TV FlexAZ in den Aufbau des Wertguthabens geflossen ist, dass während der Freistellungsphase ausgezahlt wird. In diesem Falle würde durch die nochmalige Auszahlung eine „Doppelzahlung“ an den Arbeitnehmer entstehen.


    Sie müssten also prüfen, ob die 13,00 € bei dem Aufbau des Wertguthabens Berücksichtigung gefunden haben.


    Für weitere Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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