Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage zum Thema Altersteilzeit.
Ein Arbeitnehmer hat ein Altersteilzeitvertrag vom 01.07.2021-30.06.2024. Der Arbeitnehmer hat (schon vor der ATZ) eine Entgeltumwandung/vWL vereinbart, indem der Arbeitgeber 26€ mtl. zahlt. Ab dem 01.07.2021 erhielt er also 13€ monatlich als Entgeltumwandlung vom AG.
Seine Freistellungsphase ging ab 01.01.2023 los, ab hier hat unser Lohnabrechnungssystem die 13€ herausgenommen und keine Beiträge zur Entgeltumwandlung mehr gezahlt. Nun meine Frage, ist dies nicht fehlerhaft? Er hätte doch auch in der Freistellungsphase weiterhin die 13€ vom AG zur Entgeltumwandlung erhalten müssen.
Wir sind „Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe (TV-V) “ Anwender.