Expertenforum - Altersteilzeit Dauer 6 Jahre Blockmodell

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Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsexperten beantwortet.

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  • 01
    Altersteilzeit Dauer 6 Jahre Blockmodell

    Wir möchten einen Altersteilzeitvertrag im Blockmodell schließen. Die Arbeitsphase soll 3 Jahre dauern, die Freistellungsphase dementsprechend auch.

    Wir sind in keinem Tarifvertrag und es gibt keine Betriebsvereinbarung. Können wir diese Vereinbarung auch individuell mit einem Altersteilzeitvertrag mit den betroffenen Mitarbeitern treffen?

  • 02
    RE: Altersteilzeit Dauer 6 Jahre Blockmodell

    Guten Tag,
     
    Ihre Frage bezüglich eines Altersteilzeitvertrages betrifft arbeitsrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir im Rahmen dieses Forums zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen keine Stellungnahme abgeben können. Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) oder von Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihre Frage in der Rubrik „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ eingestellt wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht verschoben. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich Arbeitsrecht.
      
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Altersteilzeit Dauer 6 Jahre Blockmodell

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Die Vereinbarung einer Altersteilzeit im Blockmodell für die Gesamtdauer von sechs Jahren (also Arbeitsphase drei Jahre und Freistellungsphase ebenfalls drei Jahre) ist zulässig. Mangels anwendbarem Tarifvertrag muss die entsprechende Regelung in einem Vertrag mit dem Arbeitnehmer getroffen werden.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

     

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