Sehr geehrte Damen und Herren,
wir wollen einen Mitarbeiter, für den die Aktivrente gilt, einstellen.
Wir sind ein Zeitarbeitsunternehmen und führen daher ein Arbeitszeitkonto. Sind die später ausgezahlten oder als Freizeit genommenen Beträge aus dem Arbeitszeitkonto steuerfrei solange der Freibetrag für den Abrechnungsmonat in dem es in Anspruch genommen wird, nicht überschritten wird?
Vielen Dank.