Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Aktivrente und Arbeitszeitkonto

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    wir wollen einen Mitarbeiter, für den die Aktivrente gilt, einstellen.

    Wir sind ein Zeitarbeitsunternehmen und führen daher ein Arbeitszeitkonto. Sind die später ausgezahlten oder als Freizeit genommenen Beträge aus dem Arbeitszeitkonto steuerfrei solange der Freibetrag für den Abrechnungsmonat in dem es in Anspruch genommen wird, nicht überschritten wird?


    Vielen Dank.

     

  • 02
    RE: Aktivrente und Arbeitszeitkonto

    Sehr geehrter Fragesteller,


    die Frage ist bisher nicht eindeutig geklärt, insbesondere nicht von Seiten der Finanzverwaltung beantwortet.

    Bei entsprechender arbeitsrechtlicher Ausgestaltung, nämlich wenn der Zahlungsanspruch monatlich maximal in Höhe von 2.000 Euro entsteht und bedient wird, liegt nach hiesiger Auffassung Steuerfreiheit im Rahmen der Aktivrente vor, ohne dass es auf den Stand des Arbeitszeitkontos und die Entstehung der Arbeitszeiten ankommt.

    Zur Absicherung empfiehlt sich die Einholung einer Anrufungsauskunft des Betriebsstätten-Finanzamts (§ 42 EStG).


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

    Themenbereich:
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