Hallo liebes Expertenteam,
ist es möglich, dass wir unseren aus der Ukraine geflüchteter Mitarbeiter, der am 01.02.2027 die Regelaltersgrenze erreicht, ab dem Zeitpunkt nach der Aktivrente abrechnen? Auch wenn er die 60 Monate Wartezeit in Deutschland nicht angerechnet bekommt? Die Auszahlung der Rente ist ja keine Voraussetzung für die Aktivrente, lediglich das Erreichen der Regelaltersrente. Aber wie verhält es sich mit der Wartezeit?
Danke für Ihre Antwort schon jetzt und freundliche Grüße
KS