Expertenforum - Ärztliche Bescheinigung bei Erkrankung eines Kindes und dennoch stundenweise Arbeiten

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  • 01
    Ärztliche Bescheinigung bei Erkrankung eines Kindes und dennoch stundenweise Arbeiten

    Sehr geehrtes Expertenteam,


    schließt eine ärztliche Bescheinigung bei Erkrankung eines Kindes das stundenweise Arbeiten an diesen Tagen aus oder ist dies erlaubt? Wenn es erlaubt ist, wie sollte die Meldung an die Krankenkasse erfolgen?

    Vielen Dank.

  • 02
    RE: Ärztliche Bescheinigung bei Erkrankung eines Kindes und dennoch stundenweise Arbeiten

    Guten Tag,

    das stundenweise arbeiten während der Erkrankung des Kindes ist grundsätzlich erlaubt.
     
    Bei der Meldung an die Krankenkasse ist folgendes zu beachten:
     
    Bleibt der Versicherte zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege seines erkrankten Kindes seiner Arbeit nur stundenweise fern und erhält für diese Zeit von seinem Arbeitgeber Arbeitsentgelt, ruht der Anspruch auf Krankengeld bei Erkrankung des Kindes.
     
    Erhält der Versicherte bei stundenweiser Abwesenheit von seiner Arbeit zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege seines erkrankten Kindes kein Entgelt seitens seines Arbeitgebers, ist Krankengeld bei Erkrankung des Kindes anteilig zu zahlen. Der Arbeitgeber teilt uns die Höhe des Entgeltausfalls mit der EEL-Meldung mit.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

  • 03
    RE: Ärztliche Bescheinigung bei Erkrankung eines Kindes und dennoch stundenweise Arbeiten

    Vielen Dank.

    Der Anspruch auf Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes würde für den ganzen Tag ruhen, auch wenn d. Beschäftigte z.B. nur 2 h arbeiten würde?

  • 04
    RE: Ärztliche Bescheinigung bei Erkrankung eines Kindes und dennoch stundenweise Arbeiten

    Guten Tag,
     
    ja, genau, soweit Sie – auch für nur zwei Stunden - Arbeitsentgelt zahlen ruht der Anspruch für diesen Tag für den Mitarbeiter auf Kinder-Krankengeld.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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