Expertenforum - Änderung des Beitragsgruppenschlüssel - wie lange rückwirkend?

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  • 01
    Änderung des Beitragsgruppenschlüssel - wie lange rückwirkend?

    Guten Morgen,


    eine Mitarbeiterin hat diese Woche den Bescheid der RV erhalten. Sie bekommt rückwirkend ab dem 01.01.2024 eine Altersvollrente für besonders langjährig Versicherte.

    Unsere MA ist aktuell freiwillig versichert (9111) (101).

    Die Regelaltersgrenze erreicht sie mit Ablauf des 31.08.2024.

    Bis zum 31.08.2024 arbeitet sie bei uns voll weiter.


    Durch die RV-Rente muss sie neu geschlüsselt werden:

    Personengruppenschlüssel 120, Beitragsgruppenschlüssel 9111 (mit ermäßigter KV, da kein Anspruch mehr auf KG seit Rentenbeginn besteht).


    Frage: Kann ich dies rückwirkend zum 01.01.2024 machen oder gibt es Fristen zu beachten? Wenn ja, welche? Die nächste Gehaltsabrechnung ist bei uns im Mai. Der April ist schon gelaufen.


    Sind die o.g. Schlüssel korrekt?


    Vielen Dank für Ihre Unterstützung.


    Freundliche Grüße


    Der Rechtsfinder






     

  • 02
    RE: Änderung des Beitragsgruppenschlüssel - wie lange rückwirkend?

    Guten Tag,
     
    für beschäftigte Rentner vor Erreichen des Regelalters für die Altersvollrente ändert sich der Beitrag zur Krankenversicherung. Hier ist lediglich noch der ermäßigte Beitragssatz zu zahlen, da mit Beginn der Rente kein Anspruch mehr auf Krankengeld besteht.
     
    In der Renten- und Arbeitslosenversicherung besteht volle Beitragspflicht bis zum Erreichen des Regelalters für die Altersvollrente, unabhängig vom bestehenden Rentenbezug. Ihre Einschätzung zur Beitragsgruppe 9111 mit PG 120 ist richtig und rückwirkend ab 01.01.2024 zu korrigieren.
    Es gibt keine Fristen, die in Ihrem Sachverhalt einer rückwirkenden Änderung entgegensprechen. Die Abmeldung zum 31.12.2023 ist mit Grund 33 und die Anmeldung zum 01.01.2024 mit Grund 13 vorzunehmen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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