Guten Morgen,
eine Mitarbeiterin hat diese Woche den Bescheid der RV erhalten. Sie bekommt rückwirkend ab dem 01.01.2024 eine Altersvollrente für besonders langjährig Versicherte.
Unsere MA ist aktuell freiwillig versichert (9111) (101).
Die Regelaltersgrenze erreicht sie mit Ablauf des 31.08.2024.
Bis zum 31.08.2024 arbeitet sie bei uns voll weiter.
Durch die RV-Rente muss sie neu geschlüsselt werden:
Personengruppenschlüssel 120, Beitragsgruppenschlüssel 9111 (mit ermäßigter KV, da kein Anspruch mehr auf KG seit Rentenbeginn besteht).
Frage: Kann ich dies rückwirkend zum 01.01.2024 machen oder gibt es Fristen zu beachten? Wenn ja, welche? Die nächste Gehaltsabrechnung ist bei uns im Mai. Der April ist schon gelaufen.
Sind die o.g. Schlüssel korrekt?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Freundliche Grüße
Der Rechtsfinder