Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben folgende Fragestellung: Nach internen Abteilungsbesprechungen gehen unsere Mitarbeiter am Abend gemeinsam essen. Die Kosten für das Abendessen im Restaurant übernimmt der Arbeitgeber. Uns ist klar, dass es sich dabei um steuer- und sv-pflichtiger Arbeitslohn handelt. Unsere Frage: Gibt es die Möglicheit die Kosten evtl. durch den Arbeitgeber pauschal zu versteuern? Uns ist wichtig, dass die Mitarbeiter nachträglich nicht mit Steuer und SV-Abgaben belastet werden. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.