Expertenforum - Abteilungs-Essen nach Besprechungen

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  • 01
    Abteilungs-Essen nach Besprechungen

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir haben folgende Fragestellung: Nach internen Abteilungsbesprechungen gehen unsere Mitarbeiter am Abend gemeinsam essen. Die Kosten für das Abendessen im Restaurant übernimmt der Arbeitgeber. Uns ist klar, dass es sich dabei um steuer- und sv-pflichtiger Arbeitslohn handelt. Unsere Frage: Gibt es die Möglicheit die Kosten evtl. durch den Arbeitgeber pauschal zu versteuern? Uns ist wichtig, dass die Mitarbeiter nachträglich nicht mit Steuer und SV-Abgaben belastet werden. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

  • 02
    RE: Abteilungs-Essen nach Besprechungen

    Hallo Karl,
     
    da es für die beitragsrechtliche Beurteilung in der Sozialversicherung entscheidend ist, aufgrund welcher Rechtsgrundlage ggf. eine (nachträgliche) Pauschalversteuerung des Abendessens im Restaurant durchgeführt werden könnte, empfehlen wir Ihnen, dies zunächst mit dem zuständigen Finanzamt zu klären. 
     
    Sofern eine (rückwirkende) Pauschalversteuerung möglich sein sollte, wäre es in einem nächsten Schritt ratsam, unter Angabe der steuerlichen Rechtsgrundlage eine der einzugsberechtigten Krankenkassen zu kontaktieren und diesbezüglich eine beitragsrechtliche Stellungnahme anzufordern.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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