Hallo,
bei uns ist es so, dass Mitarbeitern bei Ausscheiden in den Ruhestand ein Abschiedsgeschenk in Form eines Gutscheines oder Bargeld überreicht wird. Der Betrag ist abhängig von der Betriebszugehörigkeit und überschreitet die Freigrenzen und ist somit beitragspflichtig.
Muss dieses Abschiedsgeschenk bei Minijobbern in der Jahresprognose bereits berücksichtigt werden und zählt somit zum laufenden Entgelt oder wird das Geschenk wie eine Jubiläumszuwendung angesehen und ein Überschreiten der Minijobgrenze wäre unschädlich?`