Guten Tag,
ich habe folgenden Sachverhalt:
Eine Mitarbeiterin nimmt eine stationäre Rehabilitiationsmaßnahme für die Tochter mit ihrer Familie wahr (die Rehamaßnahme wurde von der DRV bewilligt).
Wie ist der Sachverhalt im Entgelt abzubilden?
Erhält die Mitarbeiterin regulär 6 Wochen Entgeltfortzahlung durch den AG und wäre sie ab dem 43. Unterbrechungstag zu unterbrechen (Unterbrechung als "Krankengeldbezug" aufgrund des Bezugs von Übergangsgeldes durch die DRV)?
Oder ist sie von Reha-Beginn an mit der Unterbrechung "Erkrankung eines Kindes" zu unterbrechen? In diesem Fall würde an die Krankenkasse eine Entgeltbescheinigung für Kinderpflege-Krankengeld übermittelt werden.
Mit freundlichen Grüßen