Expertenforum - Abrechnung: Stationäre Rehamaßnahme für ein Kind (Mutter-Kind-Kur)

Expertenforum

Experten antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Experten zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsexperten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Abrechnung: Stationäre Rehamaßnahme für ein Kind (Mutter-Kind-Kur)

    Guten Tag,


    ich habe folgenden Sachverhalt:

    Eine Mitarbeiterin nimmt eine stationäre Rehabilitiationsmaßnahme für die Tochter mit ihrer Familie wahr (die Rehamaßnahme wurde von der DRV bewilligt).


    Wie ist der Sachverhalt im Entgelt abzubilden?

    Erhält die Mitarbeiterin regulär 6 Wochen Entgeltfortzahlung durch den AG und wäre sie ab dem 43. Unterbrechungstag zu unterbrechen (Unterbrechung als "Krankengeldbezug" aufgrund des Bezugs von Übergangsgeldes durch die DRV)?


    Oder ist sie von Reha-Beginn an mit der Unterbrechung "Erkrankung eines Kindes" zu unterbrechen? In diesem Fall würde an die Krankenkasse eine Entgeltbescheinigung für Kinderpflege-Krankengeld übermittelt werden.


    Mit freundlichen Grüßen




     

  • 02
    RE: Abrechnung: Stationäre Rehamaßnahme für ein Kind (Mutter-Kind-Kur)

    Guten Tag,
     
    in der Fachkonferenz Leistungs- und Beziehungsrecht am 07.12.2023 haben die Spitzenverbände der Sozialversicherung über den Umgang mit Anträgen auf Erstattung von Verdienstausfällen bei einer aus medizinischen Gründen notwendigen Mitaufnahme oder während einer stationären Behandlung eines Kindes beraten.
     
    Hiernach wird ab dem 01.01.2024 die bis dahin etablierte Praxis der Krankenkassen zur Verdienstausfallerstattung rechtssystematisch als neuer (Kinder-) Krankengeldtatbestand in die Vorschrift des § 45 Sozialgesetzbuch (SGB) V eingebettet. Dies gilt entsprechend auch für eine
    Mitaufnahme während einer stationären Rehabilitationsmaßnahme.
     
    Dies bedeutet, dass für „Kinderkrankengeld bei stationärer Mitaufnahme“ (§ 45 Abs. 1a SGB V) die gleichen Regelungen in Bezug auf das EEL-Verfahren anzuwenden sind, wie beim „Krankengeld bei Erkrankung des Kindes“ (§ 45 Abs. 1 SGB V).
    Abrechnungstechnisch ist in dem von Ihnen geschilderten Fall eine Unterbrechung mit dem Tatbestand „Erkrankung eines Kindes“ vorzunehmen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.