Hallo,
ein Mitarbeiter hat uns im Februar 2024 mitgeteilt, das er nun rückwirkend ab 01.01.2024 volle Erwerbsminderungsrente bewilligt bekommen hat (befristet bis 31.12.2026). Der Mitarbeiter möchte nun ab März 2024 noch im Rahmen der Möglichkeiten des Hinzuverdienstes 5,5h/Woche im Unternehmen arbeiten.
Meine Frage nun, was passiert mit dem aufgelaufenen Urlaub während der Krankheit und den Überstunden?
Den SV-Schlüssel 3101 und Personengruppenschlüssel 101 stellen wir ab 01.01.2024 bis 29.02.2024 ein, ab 01.03.2024 würde ja dann die Beschäftigung über die Minijob-Zentrale laufen.
Urlaubsabgeltung können wir ja nur bei Beschäftigungsende zahlen, ist hier nicht der Fall. Kann den Mitarbeiter den Urlaub jetzt nicht nehmen lassen und über die Geringfügigkeit steuerfrei laufen lassen, wäre ja auch falsch oder?
Ich bitte Sie in diesem Fall um Hilfe bezüglich der weiteren Abrechnung des Mitarbeiters.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Büroleitung/Lohnbuchhaltung