Hallo,
ich habe eine Mitarbeiterin, die im Krankengeldbezug ist. Nun möchte ich wissen, wie ich sie weiterhin zu melden habe.
Sie wurde bislang so abgerechnet:
Festbezug € 6.500,00
AG-Anteil VL € 40,00
betriebl. KV € 40,59 (st/sv-frei)
geldw. Vorteil Kfz € 362,00
Whg/Arbeit € 33,92 (st/sv-pflichtig)
Whg/Arbeit € 24,00 (p.St)
Kindergartenzusch€ 219,00 (st/sv-frei)
Betriebl. AV AG € 388,00 (st-frei/sv-pflichtig)
Gesamtbrutto € 7.219,51
Krankengeld wird mit dem Höchstbetrag aus 2023 ausbezahlt.
Die Mitarbeiterin darf weiterhin das Auto nutzen, Kindergartenzuschuss und bAV werden auch weiterbezahlt, ebenso der AG-Anteil VL. Was muss nun weiterhin sozialversicherungspflichtig abgerechnet werden?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
NL