Expertenforum - Abrechnung Erwerbsminderungsrenter (Entgelt innerhalb GfB) - Mehrfachbeschäftigung: Beitragsgruppenschlüssel?

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  • 01
    Abrechnung Erwerbsminderungsrenter (Entgelt innerhalb GfB) - Mehrfachbeschäftigung: Beitragsgruppenschlüssel?

    Ich habe aktuell den folgenden Sachverhalt in Bearbeitung:


    Der Mitarbeiter bezieht eine Rente wegen voller Erwerbsminderung.


    Eintritt: 01.08.2023

    Monatliche Gesamtarbeitsentgelt inkl. 1/12 Jahressonderzahlung berücksichtigt liegt durchgehend bei: 436,09 €.

    Arbeitszeit: 4 Stunden/Woche


    Daher rechne ich den Personalfall als geringfügig Beschäftigten ab (Beitragsgruppe: 6100 und Personengruppe: 109).


    Der Angestellte teilte mir mit, dass ich ihn rückwirkend ab seinem Eintritt (01.08.2023) auf SV-pflichtig umzumelden habe, auch wenn sein Entgelt bei seinem zweiten Arbeitgeber (den ich abrechne) innerhalb der Grenze für Geringfügig Beschäftigte läge. Ist dies korrekt und wenn ja: Sollte ich den PF rückwirkend ab 01.08.2023 ebenfalls wie der 1. Arbeitgeber mit der Beitragsgruppe 3101 und dem Personengruppenschlüssel: 101 schlüsseln?


    Mit freundlichen Grüßen


     

  • 02
    RE: Abrechnung Erwerbsminderungsrenter (Entgelt innerhalb GfB) - Mehrfachbeschäftigung: Beitragsgruppenschlüssel?

    Hallo Personalsachbearbeiterin,
     
    davon ausgehend, dass in der Beschäftigung bei dem 1. Arbeitgeber das regelmäßige Arbeitsentgelt oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze liegt, und es sich bei der Beschäftigung seit dem 01.08.2023 um die erste geringfügig entlohnte Beschäftigung, welche neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung ausgeübt wird, handelt, ist die von Ihnen gewählte Verschlüsselung korrekt.
     
    Sofern es sich in Ihrem Sachverhalt hingegen um jeweils zwei dem Grunde nach geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse handelt, welche durch Addition der Entgelte oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze liegen, tritt grds. Versicherungspflicht in allen Zweigen bei beiden Arbeitgebern ein.
    Aufgrund des Bezuges einer vollen Erwerbsminderungsrente wäre folglich seit dem 01.08.2023 in beiden Beschäftigungen der Beitragsgruppenschlüssel „3101“ und der Personengruppenschlüssel „101“ zu verwenden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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