Guten Tag, ich habe folgende Frage und zwar habe ich einen Arbeitnehmer, der 29.07.2022 bis zum 29.11.2023 im Krankengeldbezug war und anschließend AlG. Jetzt scheidet der Arbeitnehmer zum 29.02.2024 aus dem Unternehmen aus und bekommt noch Überstunden und Urlaubsabgeltung ausbezahlt.
Bei der Abrechnung von Einmalbezügen während der Unterbrechung habe ich keine SV-Tage somit fallen keine Beiträge an. Ist das so korrekt?
Über eine Rückmeldung freue ich mich. Vielen Dank.
MfG
Tina Duttlinger