Expertenforum - Abrechnung Einmalbezug während Bezug von Krankengeld bzw. Aussteuerung

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  • 01
    Abrechnung Einmalbezug während Bezug von Krankengeld bzw. Aussteuerung

    Guten Tag, ich habe folgende Frage und zwar habe ich einen Arbeitnehmer, der 29.07.2022 bis zum 29.11.2023 im Krankengeldbezug war und anschließend AlG. Jetzt scheidet der Arbeitnehmer zum 29.02.2024 aus dem Unternehmen aus und bekommt noch Überstunden und Urlaubsabgeltung ausbezahlt.

    Bei der Abrechnung von Einmalbezügen während der Unterbrechung habe ich keine SV-Tage somit fallen keine Beiträge an. Ist das so korrekt?

    Über eine Rückmeldung freue ich mich. Vielen Dank.

    MfG

    Tina Duttlinger

  • 02
    RE: Abrechnung Einmalbezug während Bezug von Krankengeld bzw. Aussteuerung

    Sehr geehrte Frau Duttlinger,
     
    Einmalzahlungen werden für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge dem Abrechnungsmonat zugeordnet, in dem sie ausbezahlt werden. Auf die Fälligkeit der Zuwendung kommt es dabei nicht an.
     
    Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt, das nach Beendigung der Beschäftigung gezahlt wird, ist nach § 23a Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) IV grundsätzlich dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum des laufenden Kalenderjahres zuzuordnen, auch wenn dieser nicht mit Arbeitsentgelt belegt ist. Dies gilt auch für Zeiten des Krankengeldbezuges.

    Bei Einmalzahlungen, die in der Zeit vom 1. Januar bis zum 31. März ausgezahlt werden, prüfen Arbeitgeber die Anwendung der Märzklausel. Neben dem Zeitpunkt der Zahlung gibt es weitere Voraussetzungen für die Märzklausel: Sie kommt zum Beispiel nur zum Einsatz, wenn der Arbeitnehmer bereits im Vorjahr bei dem Arbeitgeber beschäftigt war, der die Einmalzahlung gewährt, und sowohl die monatliche als auch die anteilige Jahresbemessungsgrenze überschritten werden.
     
    Demnach kommt die Märzklausel zur Anwendung, wenn die Einmalzahlung gemeinsam mit dem bisher beitragspflichtigen Entgelt die anteilige BBG übersteigt. Im Auszahlungsmonat März 2024 liegen keine SV-Tage vor. Die anteilige BBG liegt also bei 0,00 EUR, weshalb mit jeder Einmalzahlung die anteilige BBG überschritten ist. Die Urlaubsabgeltung in Ihrem Fall ist also aufgrund der Märzklausel in das Vorjahr zu verschieben.
     
    Sofern in 2023 ebenfalls keine SV-Tage bestanden, kann die Einmalzahlung beitragsfrei ausgezahlt werden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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