Hallo Experten-Team,
es geht um einen ehem. Außendienstmitarbeiter der bis Ende Januar bei uns beschäftigt war und dann ab 01.02.24 in Rente (Regelaltersrente bei Erreichen der Regelaltersgrenze) gegangen ist. Nun haben wir uns zwischenzeitlich mit ihm geeinigt, dass er zum Ausgleich für ausstehende Provisionsansprüche noch einen Festbetrag bekommt. Dieser Betrag soll jetzt mit der Aprilabrechnung abgerechnet werden.
Wie müssen wir das jetzt verbeitragen?
Welchem Monat müssen wir die Einmalzahlung zuordnen?
Wäre das der letzte Monat seiner Beschäftigung - also Januar -?
Müssen wir das dann auch mit Beitragsschlüssel 9111 und Personenschlüssel 101 zu verbeitragen und melden?
Oder müssen wir ihn als Rentner schlüsseln = Personengruppe 119 und Beitragsschlüssel 9321 (in der KV mit dem ermäßigten Satz)?
Schon mal danke für Ihre Rückmeldung!