Expertenforum - Abrechnung Abschlussarbeitschreibende Studenten

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  • 01
    Abrechnung Abschlussarbeitschreibende Studenten

    Hallo zusammen,


    wir möchten gerne in Erfahrung bringen ab welchem Tag wir einen Mitarbeiter der die Bachelorarbeit oder die Masterarbeit bei uns im Unternehmen schreibt sozialversicherungsfrei schlüsseln können. Der Mitarbeiter ist bereits jetzt als Werkstudent bei uns beschäftigt und hat ab z. B. 01.04.2024 einen Vertrag für die Abschlussarbeit schreiben bei uns im Unternehmen. Bei der Universität ist die Anmeldung aber zum Beispiel erst ab 23.04.2024 eingegangen. Können wir dennoch bereits ab dem 01.04.2024 sozialversicherungsfrei abrechnen? Und wenn das Abgabedatum zum Beispiel der 26.08.2024 ist, wie lange dürfen wir ihn sv frei abrechnen? Bis 31.08.2024 wenn solange sein Vertrag geht oder müssen wir sv pflichtig ab dem 27.08.2024 umschlüsseln.


    Vielen Dank.


    Viele Grüße


    Jennifer Knieling


    Viele Grüße


    Jennifer Knieling

  • 02
    RE: Abrechnung Abschlussarbeitschreibende Studenten

    Guten Tag,
     
    wir unterstellen bei der Beantwortung Ihrer Frage, dass die Studentin ab 01.04.2024 ausschließlich zur Erstellung Ihrer Bachelor- oder Masterarbeit im Betrieb aufgenommen wird.
     
    Diplomanden, Master- oder Bacheloranden sind nicht als Arbeitnehmer versicherungspflichtig. Personen, die sich allein zur Erstellung der für den Studienabschluss erforderlichen Diplom-, Master- oder Bachelorarbeit in einen Betrieb begeben und in dieser Zeit neben der Anfertigung ihrer Diplom-, Master oder Bachelorarbeit keine für den Betrieb verwertbare Arbeitsleistung erbringen, gehören nicht zu den abhängig Beschäftigten. Dies gilt auch, wenn sie eine Vergütung erhalten. Weil keine Beschäftigung im Sinne der Sozialversicherung vorliegt, sind von den Betrieben aus einer Vergütung weder Sozialversicherungsbeiträge noch Umlagen an eine Einzugsstelle abzuführen.
     
    Die Versicherungsfreiheit erstreckt sich über den Zeitraum der tatsächlichen Arbeit an der Abschlussarbeit. Mit Abgabe der Arbeit endet die entsprechende Versicherungsfreiheit.
     
    In Ihrem Sachverhalt können Sie ab 01.04.2024 bis zur Abgabe der Masterarbeit SV-frei abrechnen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Abrechnung Abschlussarbeitschreibende Studenten

    Guten Tag,


    vielen Dank für Ihre Antwort. Nur um sicher zu gehen, auch wenn er die Abschlussarbeit offiziell in der Universität erst ab Mitte April angemeldet hat, ist eine sv-freie Abrechnung bereits ab 01.04.2024 bis 27.08.2024 möglich?


    Vielen Dank.


    Viele Grüße


    Jennifer Knieling

  • 04
    RE: Abrechnung Abschlussarbeitschreibende Studenten

    Sehr geehrte Frau Knieling,
     
    der sozialversicherungsfreie Zeitraum beginnt mit Aufnahme der ausschließlichen Arbeit an der Diplomarbeit. Sie können den Mitarbeiter somit bereits zum 01.04.2024 sv-frei abrechnen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

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