Hallo zusammen,
wir möchten gerne in Erfahrung bringen ab welchem Tag wir einen Mitarbeiter der die Bachelorarbeit oder die Masterarbeit bei uns im Unternehmen schreibt sozialversicherungsfrei schlüsseln können. Der Mitarbeiter ist bereits jetzt als Werkstudent bei uns beschäftigt und hat ab z. B. 01.04.2024 einen Vertrag für die Abschlussarbeit schreiben bei uns im Unternehmen. Bei der Universität ist die Anmeldung aber zum Beispiel erst ab 23.04.2024 eingegangen. Können wir dennoch bereits ab dem 01.04.2024 sozialversicherungsfrei abrechnen? Und wenn das Abgabedatum zum Beispiel der 26.08.2024 ist, wie lange dürfen wir ihn sv frei abrechnen? Bis 31.08.2024 wenn solange sein Vertrag geht oder müssen wir sv pflichtig ab dem 27.08.2024 umschlüsseln.
Vielen Dank.
Viele Grüße
Jennifer Knieling
Viele Grüße
Jennifer Knieling