Wir haben eine Mitarbeiterin (50 Jahre alt), die bei uns ab 01.04. mit 22 Std./ Woche beschäftigt ist und mtl. € 2.000,-- verdient. Zuvor war Sie Gesellschafter- Geschäftsführerin einer GmbH (Beteiligung am Stammkapital 55 %), die allerdings ihre Tätigkeit weitgehend einstellt (wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten) und nur noch minimal am Markt arbeitet. Künftig wird der zeitliche Aufwand insoweit bei 8 Std./ Woche liegen; der Verdienst bei rd. € 900,--.
Wir sind der Auffassung, dass eine Pflichtversicherung in der GKV besteht , da die Mitarbeiterin hauptberuflich (zeitlich und wirtschaftlich überwiegend) nichtselbständig tätig ist.
Die Mitarbeiterin gibt an, dass die frühere gesetzliche Krankenkasse (aktuell ist sie privatversichert) ihr telefonisch mitgeteilt hat, dass sie nicht pflichtversichert sein kann, da sie mehrheitlich an der GmbH beteiligt ist. Nur darauf käme es an.
Kann das so zutreffen? Gibt es dazu ein rechtsverbindliches Verfahren? Wir als Arbeitgeber tragen ja sonst das Risiko, dass bei einer Prüfung ein anderes Ergebnis vertreten wird. So nur auf telefonischen Zuruf fühle ich mich damit unwohl.
Ist tatsächlich das Beteiligungsverhältnis zur GmbH allein ausschlaggebend? Wo steht das? Denn wenn das urgendwo so verbindlich stehen würde, dann wäre das für mich klarer. So sehe ich halt das Risiko und weiß nicht, wie ich es "eindämmen kann".
Danke für jede Unterstützung!