Sehr geehrtes Expertenteam,
ich möchte mir ganz sicher gehen, daher meine Anfrage an Sie.
Unser MA ist seit Oktober 2023 bis Austritt 30.04.2024 wg. Erkrankung nicht mehr in der Lohnfortzahlung.
Dem MA werden Resturlaubstage und Mehrarbeitsstunden/Überstunden ausbezahlt.
Beides bleibt Beitragsfrei, da keine beitragspflichtige Sozialversicherungstage vorhanden sind richtig?
Herzliche Grüße