Expertenforum - Abgabegrund Aussteuerung

Expertenforum

Experten antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Experten zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsexperten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Abgabegrund Aussteuerung

    Hallo,

    unser Arbeitnehmer ist seit 08.11.2022 mit einer 11 tägigen Unterbrechung (24.04.-09.05.2023) krank. Seit dem 19.05.2024 erhält er auch kein Krankengeld mehr. Hier muss nun eine sv-rechtliche Abmeldung erfolgen. Der Arbeitnehmer erhält noch eine Urlaubsabgeltung, allerdings erst, wenn das arbeitsrechtliche Arbveitsverhältnis endet (mit erhalt Rentenbescheid). Muss hier der Abgabegrund 34 oder 30 erfolgen?

  • 02
    RE: Abgabegrund Aussteuerung

    Hallo SB-Personal,

    eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt gilt als fortbestehend, solange das Beschäftigungsverhältnis ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt fortdauert, jedoch nicht länger als einen Monat.

    Sofern eine Arbeitsunterbrechung „länger als einen (Zeit-)Monat“ andauert, endet die entgeltliche Beschäftigung nach einem Monat, sodass eine Abmeldung mit dem Abgabegrund „34“ zu übermitteln ist. Dieser Zeitmonat (hier: nach dem Ende des Krankengeldbezugs vom 19.05. bis 18.06.2024) stellt SV-Tage dar, die dann ggf. bei der beitragsrechtlichen Beurteilung einer noch zu zahlenden Sonderzahlung (z. B. einer Urlaubsabgeltung) zu berücksichtigen wären.
    In den Fällen, in denen nach dem Ende des Krankengeldanspruchs das Arbeitsverhältnis zwar weiterhin noch besteht, der Arbeitnehmer allerdings im direkten Anschluss Arbeitslosengeld erhält, ist die Monatsfrist nicht anzuwenden. Hier ist eine Abmeldung zum letzten Tag des Krankengeldbezugs mit dem Abgabegrund „30“ zu übermitteln.

    Ab dem Folgetag wäre dann der Versicherungsschutz aufgrund des Leistungsbezugs durch die Agentur für Arbeit sichergestellt. Eine noch zu gewährende Urlaubsabgeltung wäre in einem solchen Fall beitragsfrei in der Sozialversicherung, sofern im Kalenderjahr 2024 keine SV-Tage vorliegen.
     
    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     
     

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.