Hallo,
unser Arbeitnehmer ist seit 08.11.2022 mit einer 11 tägigen Unterbrechung (24.04.-09.05.2023) krank. Seit dem 19.05.2024 erhält er auch kein Krankengeld mehr. Hier muss nun eine sv-rechtliche Abmeldung erfolgen. Der Arbeitnehmer erhält noch eine Urlaubsabgeltung, allerdings erst, wenn das arbeitsrechtliche Arbveitsverhältnis endet (mit erhalt Rentenbescheid). Muss hier der Abgabegrund 34 oder 30 erfolgen?