Expertenforum - Abfindung Versorgungszusage durch Einmalzahlung

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  • 01
    Abfindung Versorgungszusage durch Einmalzahlung

    Guten Tag,

    wir hatten einer Mitarbeiterin eine arbeitgeberfinanzierte Versorgungszusage erteilt. Sie hat jetzt die Kapitalabfindung gewählt. Die Abfindung wurde sozialversicherungsfrei abgerechnet und wir haben der zuständigen Krankenkasse als Zahlstelle die Höhe der Rente gemeldet.

    Die ehemalige Mitarbeiterin ist der Auffassung, dass wir als ehemaliger Arbeitgeber verpflichtet sind, ihr den Arbeitgeberanteil für KV/PV zu erstatten. Ist dies korrekt?

    Danke für Ihre Rückmeldung.

    Grüße

     

  • 02
    RE: Abfindung Versorgungszusage durch Einmalzahlung

    Hallo Frau Mayer,

    sofern aus der Kapitalleistung eines Versorgungsbezuges eine Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung resultiert, sind die Beiträge allein vom Versorgungsbezugsempfänger (für insgesamt 120 Monate) zu tragen und unmittelbar an die Krankenkasse zu zahlen.

    Ein Beitragsanteil und Einbehalt durch die Zahlstelle ist in diesen Fällen nicht vorgesehen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

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