Guten Tag,
wir hatten einer Mitarbeiterin eine arbeitgeberfinanzierte Versorgungszusage erteilt. Sie hat jetzt die Kapitalabfindung gewählt. Die Abfindung wurde sozialversicherungsfrei abgerechnet und wir haben der zuständigen Krankenkasse als Zahlstelle die Höhe der Rente gemeldet.
Die ehemalige Mitarbeiterin ist der Auffassung, dass wir als ehemaliger Arbeitgeber verpflichtet sind, ihr den Arbeitgeberanteil für KV/PV zu erstatten. Ist dies korrekt?
Danke für Ihre Rückmeldung.
Grüße