Expertenforum - A1-Entsendebescheinigungen

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  • 01
    A1-Entsendebescheinigungen

    Sind Entsendebescheinigungen auch für Tätigkeiten bei ausländischen Tochtergesellschaften notwendig?

    Für welche Zeiträume sind Dauerentsendebescheinigungen sinnvoll?

    Wenn Kollegen für ca. 3 Monate nach China entsendet werden und in dieser Zeit auch tagesweise in Deutschland tätig sind, kann die Entsendebescheinigung trotzdem für die 3 Monate beantragt werden?

  • 02
    RE: A1-Entsendebescheinigungen

    Hallo PersonalSzb,
     
    die Verpflichtung, mit einer A1-Bescheinigung nachzuweisen, dass die deutschen Rechtsvorschriften gelten, wenn eine Person (zeitweise) in einem anderen Mitgliedsstaat eingesetzt wird, gilt unverändert seit vielen Jahren. Demzufolge ist grundsätzlich eine Bescheinigung A1 für jede auch nur vorübergehende Entsendung in einen anderen Mitgliedstaat bei dem zuständigen Träger im Voraus zu beantragen. Dies gilt auch für Tätigkeiten bei ausländischen Tochtergesellschaften.
     
    Bei regelmäßig wiederkehrender Erwerbstätigkeit pro Staat (mind. 1 Tag im Monat oder 5 Tage im Quartal) wird eine Entsendebescheinigung über den GKV-Spitzenverband - Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung (DVKA) beantragt.

    Diese Bescheinigung kann auch über einen längeren Zeitraum ausgestellt werden.  Weitere Informationen zum Thema können Sie der Internetseite der DVKA unter www.dvka.de entnehmen.
     
    Auch bei tageweisen Aufenthalten in Deutschland während eines Entsendezeitraumes kann nach unserem Verständnis für den Gesamtzeitraum eine Entsendebescheinigung beantragt werden und sollte unkritisch sein, solange der Entsendezeitraum nicht überschritten wird.  
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam 
     
     

  • 03
    RE: A1-Entsendebescheinigungen

    Hallo PersonalSzb,
     
    ergänzend zu Ihrem Sachverhalt vom 19.04.2024 möchten wir Ihnen noch folgende Ergänzung zukommen lassen.
     
    Zu beachten ist, dass eine „A1-Bescheinigung“ nur für Mitgliedsstaaten der EU/EWR-Staaten zu beantragen ist. Eine Entsendung nach China ist mit dem Formular „VRC/D101“ bei der zuständigen Stelle zu beantragen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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