Sind Entsendebescheinigungen auch für Tätigkeiten bei ausländischen Tochtergesellschaften notwendig?
Für welche Zeiträume sind Dauerentsendebescheinigungen sinnvoll?
Wenn Kollegen für ca. 3 Monate nach China entsendet werden und in dieser Zeit auch tagesweise in Deutschland tätig sind, kann die Entsendebescheinigung trotzdem für die 3 Monate beantragt werden?