Expertenforum - A1-Bescheinigung für Grenzgänger

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  • 01
    A1-Bescheinigung für Grenzgänger

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    wir haben in unserem Haus Mitarbeiter beschäftigt, welche in Tschechien wohnen und ihre Tätigkeit in Deutschland ausüben.


    Hier besteht nun die Frage, ob wir für diese Mitarbeiter eine A1-Bescheinigung ausstellen müssen.


    Vielen Dank und freundliche Grüße


    Franziska Flügel

  • 02
    RE: A1-Bescheinigung für Grenzgänger

    Sehr geehrte Frau Flügel,
     
    nach Ihrer Schilderung ist der Beschäftigungsort der Mitarbeiter in Deutschland, so dass die deutschen Rechtsvorschriften Anwendung finden. Eine A1-Bescheinigung ist nur zu beantragen wenn die Arbeitnehmer für Ihr Unternehmen in einen anderen Mitgliedsstaat befristet entsandt werden.
     
    Für den Grenzgänger-Status ist von Ihnen keine A1-Bescheinigung zu beantragen.
     
    Anders sieht es aus, wenn die Arbeitnehmer sowohl in Tschechien als auch in Deutschland für Ihr Unternehmen tätig sind. In diesen Fällen müsste der tschechische Sozialversicherungsträger als Wohnstaat die Anwendbarkeit der Rechtsvorschriften überprüfen, da eine gewöhnliche Erwerbstätigkeit in zwei oder mehreren Mitgliedsstaaten vorliegt.
     
    Auf den Internetseiten der DVKA (Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland) finden Sie alle Informationen zur Entsendung, Merkblätter, Anträge und Formulare.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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