Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben in unserem Haus Mitarbeiter beschäftigt, welche in Tschechien wohnen und ihre Tätigkeit in Deutschland ausüben.
Hier besteht nun die Frage, ob wir für diese Mitarbeiter eine A1-Bescheinigung ausstellen müssen.
Vielen Dank und freundliche Grüße
Franziska Flügel