Sehr geehrte Damen und Herren,
Gibt es die A1-Dauerbescheinigung für bis zu fünf Jahre noch, oder gilt inzwischen auch dafür eine Höchstdauer von 24 Monaten? Falls es sie noch gibt: Gilt sie nur für Personen, die regelmäßig in mehreren Ländern arbeiten? Wo muss der Antrag gestellt werden – bei der Krankenkasse oder der DVKA – und kann er über das SV-Meldeportal eingereicht werden? Falls es um eine einzelne Entsendung von mehr als 24 Monaten geht: Ist dafür weiterhin eine Ausnahmevereinbarung möglich, und wo wird diese beantragt?
Vielen lieben Dank.