Expertenforum - 9111

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  • 01
    9111

    Guten Tag,

    ein Mitarbeiter hat die Versicherungspflichtgrenze 2022 überschritten und wurde ab 01.01.23 mit der 9111 gemeldet. Auch im Jahr 2023 wurde die Grenze überschritten und fürs Jahr 2024 sah es nach der Prognose mit der Jahressonderzahlung auch so aus. Der Mitarbeiter hat jetzt gekündigt und dadurch liegt das Entgelt darunter. Muss er rückwirkend zum 01.01.24 umgemeldet werden?

    Danke und viele Grüße

  • 02
    RE: 9111

    Guten Tag,
     
    für die Prüfung der Versicherungsfreiheit legen Sie das monatliche Arbeitsentgelt immer auf ein Jahr hochgerechnet zu Grunde. Die Kündigung des Mitarbeiters ändert daran nichts.
     
    Ihr Arbeitnehmer bleibt weiterhin bis zum Ausscheiden aus der Beschäftigung kranken- und pflegeversicherungsfrei, wenn der Arbeitnehmer mit seinem „fiktiven“ Gehalt auch im Jahr 2024 über der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdient.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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