Hallo Expertenforum,
bei einer Lohnsteuerprüfung wurde festgestellt, dass Sachzuwendungen nachzuversteuern sind.
Die Nachversteuerung erfolgt im Rahmen von § 37 b pauschal. Wie verhält es sich hier mit der Sozialversicherung? Nach unserem Kenntnisstand wären die Sachbezüge trotz Pauschalversteuerung SV-pflichtig.
Wie kann die Sozialversicherung berechnet werden, ohne Zuordnung zu einzelnen Mitarbeitern zu treffen? Bzw. was müssen wir im Hinblick auf die SV veranlassen?
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße
Karin 06