Hallo,
ich bin zum 15.05.24 gekündigt worden und habe zum 01.06.24 einen neuen Arbeitgeber.
Brauche ich für die 14 Tage jetzt eine freiwillige Versicherung oder besteht für die Zeit Versicherungsschutz.
VG
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ich bin zum 15.05.24 gekündigt worden und habe zum 01.06.24 einen neuen Arbeitgeber.
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VG
Hallo Bernardo,
der Anspruch auf Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung erlischt grundsätzlich mit dem Ende der Mitgliedschaft.
§ 19 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) V besagt, dass - falls die Mitgliedschaft eines „Versicherungspflichtigen“ endet - grundsätzlich ein Anspruch auf Leistungen für längstens einen Monat nach dem Ende der Mitgliedschaft besteht, solange keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird (nachgehender Leistungsanspruch) .
Endet beispielsweise ein Mitgliedschaftsverhältnis am 15.05. eines Jahres, so besteht nach aktueller Auffassung der Krankenkassen-Spitzenverbände ein Leistungsanspruch vom 16.05. bis längstens zum 15.06. desselben Jahres.
Wird allerdings vor Ablauf dieser Monatsfrist eine krankenversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen, so endet der nachgehende Leistungsanspruch bereits mit dem Vortag.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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