Überblick: Beschäftigung älterer Arbeitnehmer

Unternehmen, die ältere Menschen beschäftigen, haben zu prüfen, ob sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten zu beachten und welche Sozialversicherungsbeiträge zu leisten sind.

Rente und Beschäftigung

Immer mehr Menschen im Ruhestand üben parallel zur Rente einen Nebenjob (Minijob) aus. Andere gehen auch im Rentenalter noch ihrem Hauptberuf nach, weil sie als Fachkräfte sehr gefragt sind. In beiden Fällen haben Arbeitgeber die Sozialversicherungspflicht zu prüfen.

Bei Beschäftigten, die entweder im rentennahen Alter sind oder das Renteneintrittsalter bereits erreicht haben, sind einige sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten zu beachten.

Passend zum Thema
Beschäftigung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Weitere Fachinformationen für Arbeitgeber zum Thema Beschäftigung älterer Fachkräfte finden Sie in der AOK-Broschüre.

Stand

Zuletzt aktualisiert: 01.01.2024

Alle Artikel im Thema
Zurück zum Thema
Zurück
Weiteres zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren

Passende Informationen zum Thema Überblick: Beschäftigung älterer Arbeitnehmer

Minijobs

Mehr als sieben Millionen Menschen arbeiten in Minijobs: in geringfügig entlohnten oder kurzfristigen Beschäftigungen. Erfahren Sie mehr über ihre sozialversicherungsrechtliche Beurteilung.

Mehr erfahren
Sozialversicherungspflicht und ‑freiheit

Beschäftigte und Auszubildende sind grundsätzlich sozialversicherungspflichtig. Arbeitgeber haben die Versicherungspflicht ihrer Beschäftigten zu beurteilen.

Mehr erfahren
Existenzgründer - Beschäftigte einstellen

Wenn Existenzgründende Beschäftigte einstellen, gibt es einige Pflichten wahrzunehmen: Dazu gehören das Anmelden der Mitarbeiter und die Beitragsberechnung zur Sozialversicherung.

Mehr erfahren
Kontakt zur AOK Sachsen-Anhalt
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Nehmen Sie direkten Kontakt zu Ihrem persönlichen Ansprechpartner auf.
Telefon Icon

Hotline 0800 226 5354

24 Std. rund um die Uhr kostenlos aus dem deutschen Fest- & Mobilfunknetz
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.