Überblick: Beschäftigung älterer Arbeitnehmer
Rente und Beschäftigung
Immer mehr Rentner üben parallel zur Rente einen Nebenjob aus. Andere gehen auch im Rentenalter noch ihrem Hauptberuf nach, weil sie als Fachkräfte sehr gefragt sind. Sobald die Beschäftigung aber über einen Minijob hinausgeht, haben Arbeitgeber die Sozialversicherungspflicht zu prüfen.
Bei Beschäftigten, die entweder im rentennahen Alter sind oder das Renteneintrittsalter bereits erreicht haben, sind einige sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten zu beachten. Dabei kommt es entscheidend darauf an, ob ein Arbeitnehmer die Regelaltersgrenze schon erreicht hat und welche Art der Rente er bezieht.
Stand
Zuletzt geprüft am: 01.01.2022
Passende Informationen zum Thema Überblick: Beschäftigung älterer Arbeitnehmer
Minijobs
Mehr als sieben Millionen Menschen arbeiten in Minijobs: in geringfügig entlohnten oder kurzfristigen Beschäftigungen. Erfahren Sie mehr über ihre sozialversicherungsrechtliche Beurteilung.
Mehr erfahrenSozialversicherungspflicht und ‑freiheit
Arbeitnehmer und Auszubildende sind grundsätzlich sozialversicherungspflichtig. Arbeitgeber haben die Versicherungspflicht ihrer Beschäftigten zu beurteilen..
Mehr erfahrenSonderregelungen zur Pandemie wurden verlängert und verschärft
Mit den jüngsten Änderungen am Infektionsschutzgesetz werden neue Schutzmaßnahmen eingeführt und andere Regelungen verlängert.
Mehr erfahren