Bewerben können sich Unternehmen aus Sachsen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Der Firmensitz des mehrheitlich in Privathand befindlichen und seit mindestens fünf Jahren am Markt tätigen Unternehmens muss in Sachsen liegen.
- Es müssen mindestens zehn Mitarbeitende beschäftigt werden und die Firma muss einen Mindestjahresumsatz von 500.000 Euro verzeichnen.
Die Jury bewertet neben der wirtschaftlichen Leistung des Unternehmens auch das Engagement für Belegschaft und Region, Nachhaltigkeit und Innovationsfähigkeit.
In der Sonderkategorie »FOKUS X – INTEGRATION UND INKLUSION« wird eine Unternehmerin oder ein Unternehmer geehrt, die oder der sich in besonderem Maße um Integration und Vielfalt bemüht und in deren Unternehmen Integration und Inklusion vorbildhaft gelebt werden.
Der Sonderpreis »Sachsen gründet – Start-up 2024« würdigt mutige Gründerinnen, die mit innovativen Ideen den sächsischen Wirtschaftsstandort voranbringen.
Die Bewerbung ist kostenlos und kann bis zum 9. Februar 2024 über die Website www.unternehmerpreis.de erfolgen.
Weitere Informationen zu den Preisen sowie zum Bewerbungsprozedere finden Sie auf der Website.
Folgende Informationen werden für die Bewerbung benötigt:
- Unternehmensdaten
- Angaben zur Geschäftsentwicklung
- Informationen zum Engagement für Belegschaft und Region
- Maßnahmen zur Nachhaltigkeit
- Innovationsaktivitäten
Die Jury wird aus Vertretern der Wirtschaft, der Politik und der Medien bestehen.
Die Preisverleihung wird am 26. April 2024 in der Gläsernen Manufaktur von Volkswagen in Dresden stattfinden.
Ausführliche Informationen zu den Preisen sowie zum Bewerbungsprozedere stehen auf www.unternehmerpreis.de.