Betriebliche Altersversorgung und Zahlstellen-Meldeverfahren
Neues Meldeverfahren ab Oktober 2020
Zum Jahresanfang 2020 wurde der Freibetrag in der gesetzlichen Krankenversicherung für Betriebsrentner eingeführt. Wie das dazu notwendige Meldeverfahren zwischen den Zahlstellen, die die Betriebsrenten verwalten und auszahlen, und den Krankenkassen funktioniert, wurde erst im Nachhinein festgelegt. Ab Oktober 2020 müssen die Zahlstellen nun Meldungen abgeben, ob es sich bei einem Versorgungsbezug oder einer Kapitalleistung um eine bAV-Leistung handelt. Das geschieht dann auch rückwirkend zum 1. Januar 2020.
Um weitere Anreize für Betriebsrenten zu schaffen, hat der Gesetzgeber die steuerliche Förderung der bAV für Geringverdiener verbessert. Andere Entwicklungen resultieren aus Gerichtsurteilen, die Auswirkungen auf die bAV in der Praxis haben.
Im Video erklärt AOK-Sozialversicherungs-Experte Klaus Herrmann, wie das Zahlstellen-Meldeverfahren funktioniert, und stellt die wichtigsten Neuerungen in der bAV vor.
Video Jahreswechsel: Betriebliche Altersversorgung
Die Änderungen im Überblick
- GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz
- Änderungen im Zahlstellenmeldeverfahren (ZMV)
- Anhebung der steuerlichen Förderung für Geringverdiener in der bAV
- Aufklärungspflicht des Arbeitgebers
- Sterbegeldzahlung als Versorgungsbezung
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Stand
Erstellt am: 03.09.2020
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