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Meldungen zur Sozialversicherung

Arbeitgeber melden versicherungspflichtig Beschäftigte der Krankenkasse, bei der sie Mitglied sind. Sie liefern damit den Versicherungsträgern alle relevanten Daten über die Versicherten im Zusammenhang mit der Beschäftigung. Weitere Meldungen sind Jahres-, Unterbrechungs- und Sofortmeldungen. Die Meldedaten sind für die Abwicklung der Sozialversicherung unverzichtbar. Meldungen werden direkt über die Entgeltabrechnungsprogramme oder mit Ausfüllhilfen erstellt.

Aktuelles

  • Nachweis der Elterneigenschaft für die Pflegeversicherung: Tochter mit pflegebedürftiger Mutter in einer Küche.
    09.12.2025 | PV-Nachweis Elterneigenschaften

    Update zum digitalen Verfahren

    Das digitale Verfahren zum Nachweis der Elterneigenschaft ist angelaufen. Zum Jahreswechsel gibt es kleinere Ergänzungen.
  • Entsendungen in Abkommensstaaten 2026: Zwei Reisende unterwegs zum Gate im Flughafen.
    02.12.2025 | SV-Änderungen zum Jahreswechsel

    Entsendungen in Abkommensstaaten

    Das Antragsverfahren bei Entsendungen in Staaten, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat, wird digital.
  • Neues in den digitalen Meldeverfahren: Frau sitzt im Büro vor einem Bildschirm
    25.11.2025 | SV-Änderungen zum Jahreswechsel

    Neues in den digitalen Meldeverfahren

    Was auf Personalsachbearbeitende 2026 bei den Datenaustauschverfahren zur SV zukommt, erfahren Sie bei Trends & Tipps.
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Sozialversicherungspflicht und ‑freiheit

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Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)

Beschäftigte, die mit ihrem Arbeitsentgelt die Jahresentgeltgrenze (JAEG) überschreiten, sind krankenversicherungsfrei. Sie können eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung abschließen.

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Hauptberuflich Selbstständige

Hauptberuflich Selbstständige sind in einer daneben ausgeübten Beschäftigung nicht versicherungspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung. Sie können sich aber gesetzlich freiwillig versichern.

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Aktuelle Dokumente in der Rechtsdatenbank

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  • Datenerfassungs-​ und -​übermittlungsverordnung (DEÜV)

    In der DEÜV wird das Meldeverfahren zwischen Arbeitgebern und SV-Trägern geregelt.

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  • Meldepflichten des Arbeitgebers

    Die Meldungen des Arbeitgebers und ihre Weiterleitung behandelt § 28a SGB IV.

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