Betriebssport fördert und verbindet

Arbeit und sportliche Aktivitäten miteinander zu verbinden, fördert den Zusammenhalt und die Motivation der Beschäftigten. Deshalb bieten viele Unternehmen Betriebssport an. In der Regel sind die Arbeitnehmer beim Betriebssport auch gesetzlich unfallversichert.

Gemeinsamer Sport: gut für Gesundheit und Teamgeist

Betriebssport soll in erster Linie Spaß machen. Positiver Nebeneffekt: Das sportliche Miteinander steigert den Teamspirit und fördert natürlich die Gesundheit der Mitarbeiter. Wenn ein Team der Ehrgeiz packt, kann es sich regional mit anderen Betriebssportgruppen messen. Ein gemeinsam erfolgreich gemeisterter Firmenlauf zum Beispiel wirkt sich positiv auf die Gruppendynamik im Team aus.

Eingefleischte „Sportmuffel“ lassen sich vielleicht mit kleinen Schritten motivieren. Schon zehn Minuten Rückengymnastik könnten ein Einstieg sein.

Vielfältige Angebote und Sportarten in Betriebssportgruppen

Ob Yoga, Fußball oder Tischtennis – Betriebssport ist so vielfältig wie die Interessen der Beschäftigten. Arbeitgeber können solche Initiativen fördern, indem sie zum Beispiel einen Raum für den Sport zur Verfügung stellen und die Ausstattung mit Equipment bereitstellen – zum Beispiel Gymnastikmatten oder Sportgeräte.

Am besten beauftragen Arbeitgeber einen Verantwortlichen, der die Aktivitäten koordiniert und die Teilnehmer übers Intranet oder über soziale Netzwerke auf dem neuesten Stand hält.

Betriebssport mit anderen Unternehmen

Nicht jeder Betrieb ist groß genug, um allein ein geeignetes Betriebssportangebot zu initiieren. Dann ist es hilfreich, wenn Sie in Ihrer Umgebung weitere kleinere Betriebe kennen, die ebenfalls sportliche Aktivitäten beginnen wollen oder schon anbieten. Sollten Sie über keine persönlichen Kontakte verfügen, sind die Gewerbe- oder Unternehmerverbände gute Ansprechpartner.

Auch Sportvereine, Fitnessstudios oder andere Anbieter können bei der Suche unterstützen. So wäre es denkbar, dass diese günstigere Kurszeiten anbieten können, weil sich die Mitarbeiter mehrerer Unternehmen zu einem Kurs zusammenfinden.

Unfallversichert beim Betriebssport

Bietet ein Unternehmen sportliche Aktivitäten im Betrieb an, stellt sich die Frage: Sind die Beschäftigten beim Betriebssport versichert? Die Antwort: Ja, sie stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Allerdings gibt es in Einzelfällen Einschränkungen.

Das Bundessozialgericht (BSG) hat in seiner laufenden Rechtsprechung bestimmte Grundsätze zum Unfallversicherungsschutz beim Betriebssport aufgestellt. Insgesamt müssen demnach für die Anerkennung als Betriebssport fünf Kriterien erfüllt sein, damit ein vollständiger Versicherungsschutz bei eventuellen Unfällen gewährt werden kann.

Anerkennung als Betriebssport – die fünf Kriterien:

1. Ausgleichscharakter

Die sportlichen Aktivitäten müssen dem Ausgleich für körperliche, geistige oder nervliche Belastungen im Zusammenhang mit der Arbeit dienen. Laut Bundessozialgericht trifft dies grundsätzlich auf alle Sportarten mit körperlichem Einsatz zu. Nicht versichert ist jedoch die Teilnahme an sportlichen Veranstaltungen, bei denen der Wettkampfcharakter im Vordergrund steht. Dazu gehören neuerdings auch bisher versicherte Wettkämpfe zwischen Betriebssportgemeinschaften.

2. Regelmäßigkeit

Die sportlichen Aktivitäten müssen mindestens einmal im Monat stattfinden und die Mitarbeiter ebenso regelmäßig daran teilnehmen.

3. Betriebszugehöriger Teilnehmerkreis

Der Teilnehmerkreis muss sich im Wesentlichen auf Angehörige des Unternehmens beschränken. Die Voraussetzung ist zudem erfüllt, wenn sich mehrere Betriebe zu einer Betriebs­sport­gemein­schaft zusammengeschlossen haben. Allerdings muss die fragliche Betriebssportaktivität vom Grundsatz her auch allen Betriebsangehörigen offenstehen. Daher erfüllt zum Beispiel ein Fußballspiel, zu dem nur männliche Mitarbeiter eingeladen werden, dieses Kriterium nicht.

4. Zeitlicher Zusammenhang mit der Arbeit

Übungszeit und -dauer müssen im Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit stehen. Dies ist gewährleistet, wenn die sportliche Aktivität vor oder nach der Arbeitszeit oder während der Pausen stattfindet. Auch ein Samstagstermin zählt dazu, nicht jedoch ein mehrtägiger Ausflug mit sportlichen Aktivitäten.

5. Unternehmensbezogene Organisation

Der Sport muss unternehmensbezogen organisiert sein. Dies ist zum Beispiel erfüllt, wenn das Unternehmen die Räumlichkeiten und Geräte bereitstellt oder der Übungsleiter selbst aus dem Betrieb kommt. Auch die Wege zur Übungsstätte sind mitversichert. Achtung: Ein anschließendes geselliges Beisammensein ist reine Privatsache und nicht versichert.

Weitere Infos zum Thema Betriebssport und Versicherungsschutz bietet der Deutsche Betriebssportverband

Stand

Zuletzt aktualisiert: 04.08.2023

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