Betriebliche Gesundheitsförderung: Gesetzliche Grundlagen
Neuerungen durch das Präventionsgesetz
Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) gehört schon seit mehr als 25 Jahren zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Am 25. Juli 2015 trat das Präventionsgesetz in Kraft. Es stärkt die Betriebliche Gesundheitsförderung als Aufgabe der GKV.
Dabei fördern insbesondere die Krankenkassen die Ermittlung betriebs- oder branchenspezifischer Bedarfe der Mitarbeiter, um so passgenaue Angebote wie Seminare, Workshops oder Kurse für die Verbesserung der Beschäftigtengesundheit machen zu können.
Das Gesetz fordert auch die Kooperation aller Sozialversicherungen im Betrieblichen Gesundheitsmanagement. So arbeiten in der Nationalen Präventionskonferenz (NPK) die gesetzliche Unfall- und Krankenversicherung sowie die Rentenversicherung Hand in Hand bei der Etablierung von BGM. Verschiedene Handlungsfelder der einzelnen Partner können und sollen durch die anderen Partner ergänzt und bereichert werden.
Dies geschieht vor allem auf der Ebene der konzeptionellen Erweiterung der Handlungsfelder und Branchen sowie der Gestaltung von Kooperationsmöglichkeiten. Gesellschaftlich werden sowohl auf Bundesebene mit einer Bundesrahmenempfehlung als auch auf Landesebene mit den Landesrahmenvereinbarungen Ziele formuliert, die in Prävention und Betrieblicher Gesundheitsförderung erreicht werden sollen.
Im Herbst 2019 wurde ein gemeinsamer NPK-Präventionsbericht veröffentlicht, der alle vier Jahre erscheinen wird.
Neuer Leitfaden Prävention
Der GKV-Spitzenverband hat aufgrund der Vorgaben des neuen Präventionsgesetzes auch den Leitfaden Prävention der GKV aktualisiert und im Jahr 2019 publiziert. Darin legt der GKV-Spitzenverband die inhaltlichen Handlungsfelder und qualitativen Kriterien für die Leistungen der Krankenkassen in der Primärprävention und der Betrieblichen Gesundheitsförderung fest. Die Krankenkassen dürfen nur Maßnahmen fördern, die dem Leitfaden entsprechen.
Zentrales Anliegen ist es, ein qualitätsgesichertes Angebot zu gewährleisten: Maßnahmen zur Betrieblichen Gesundheitsförderung müssen immer exakt auf die Bedürfnisse im Unternehmen zugeschnitten sein. Welche Maßnahmen empfehlenswert oder notwendig sind, wird vorher mithilfe detaillierter Analysen ermittelt.
Bei der Planung und Umsetzung der Maßnahmen gilt: Erfolgreiche BGF umfasst gleichzeitig gesundheitsgerechtes Verhalten und gesunde Arbeitsbedingungen. Anders gesagt: Verhaltens- und Verhältnisprävention. Aufgabe der Krankenkassen ist es, sowohl einen gesundheitsförderlichen Arbeits- und Lebensstil zu fördern, als auch eine gesundheitsförderliche Arbeitsgestaltung zu unterstützen. Ebenso soll eine überbetriebliche Vernetzung und Beratung etabliert werden.
Die besondere Situation im Pflegemarkt
Im Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz (PpSG), das 2019 in Kraft trat, will der Gesetzgeber erste Schritte bei der Behebung des Fachkräftemangels in der Kranken- und Altenpflege einleiten. Kern des Programms sind 13.000 neue Stellen in der Altenpflege. Zudem ist gerade die Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) für Pflegekräfte zentral für das Thema „gesund pflegen“ und wird in Zukunft weiter an Bedeutung zunehmen.
Regionale BGF-Koordinierungsstellen
Die regionalen BGF-Koordinierungsstellen sind ein gemeinsames Angebot der gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Übergeordnetes Ziel ist es, interessierten Unternehmen einen einfachen Zugang zu BGF-Ansprechpartnern zu ermöglichen. Zielgruppe sind insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), da diese oft nicht so genau wissen, wie und mit wem sie Betriebliche Gesundheitsförderung in ihrem Betrieb umsetzen können.
Mit der BGF-Koordinierungsstelle haben die gesetzlichen Krankenkassen ein unabhängiges Onlineportal geschaffen, über das eine kostenlose Beratung möglich ist.
Stand
Zuletzt aktualisiert: 22.10.2020
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