Fachportal für Leistungserbringer

Informationen und Angebote für Pflegeeinrichtungen

Ältere Personen halten in den Händen eine Hantel und machen Übungen
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Präventionsangebote

Das Präventionsgesetz verpflichtet die Pflegekassen, Leistungen zur Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen zu erbringen. Für diese Präventionsangebote nach §5 SGB XI wollen die AOK-Die Gesundheitskasse in Hessen und die BAHN-BKK Open-House-Verträge mit geeigneten Anbietenden abschließen.

Als stationäre oder teilstationäre Pflegeeinrichtung können Sie Ihren Mitarbeitenden Qualifikationsmaßnahmen zur Prävention anbieten. Bei Interesse vermerken Sie im Formular "Interessensbekundung" welche Angebote Sie in Ihrer Einrichtung durchführen lassen wollen. Die einzelnen Kurse sind nach Themenbereichen geordnet in dem Verzeichnis unten dargestellt. Das Formular und ein aktuelles Anbieterverzeichnis sowie Kontaktdaten für Fragen und den Versand der Formulare finden Sie auf jeder Kursseite. Bitte beachten Sie, dass die Qualifikationsmaßnahmen nur von Anbietenden durchgeführt werden können, die dem Open-House-Vertrag mit der AOK Hessen und der BAHN-BKK beigetreten sind.

Aktuelle Online-Angebote

Mit Beginn der Corona-Krise bieten die AOK-Die Gesundheitskasse in Hessen und die BAHN-BKK viele Qualifizierungen auch online an.

Pflege-Mediathek

In der Pflege-Mediathek der AOK finden Einrichtungen Schulungsmodule für die interne Fortbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Beschäftigte können die Fortbildungspunkte der Schulungen der Pflege-Mediathek bei der "Registrierung beruflich Pflegender" geltend machen.

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Wort-Bild-Marke Pflege-Mediathek

Ihr Ansprechpartner bei der AOK Hessen

Bei Fragen rund um das Thema Prävention in stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen

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