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Vertrag

Rahmenvertrag zur Hilfsmittelversorgung der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland

Übersicht über diesen Vertrag

Titel des Vertrages (vollständig):
Rahmenvertrag über die Versorgung mit Hilfsmitteln der Orthopädie- und Medizintechnik sowie mit Rehabilitationsmitteln
Stand:
29.05.2019
Inkrafttreten:
01.07.2019
Vertragspartner:
AOK – Die Gesundheitskasse in Rheinland-Pfalz/Saarland, Orthopädietechniker-Innung Südwest, Fachverband für Orthopädie- und Reha-Technik, sowie Sanitätsfachhandel Rheinland-Pfalz e.V.

Rahmenvertrag

Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland hat mit den maßgeblichen Verbänden oder sonstigen Zusammenschlüssen der Hilfsmittel-Leistungserbringer Verträge geschlossen.

Dieses Rahmenvertrages enthält grundlegende vertragliche Rechte und Pflichten in Zusammenhang mit der Abgabe, Lieferung, Anpassung und Herstellung von Hilfsmitteln nach § 33 SGB V und § 47 SGB IX als auch von Pflegehilfsmitteln nach § 40 SGB XI durch den einzelnen Leistungserbringer.

Dokumente der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland Rheinland-Pfalz

Weiterführende Informationen zu Hilfsmittelverträgen

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