Fachportal für Leistungserbringer

Übergangsregelung bis Oktober 2023

Eine Übergangsregelung sah vor, dass Verordnungen von Leistungen der AKI nach der Richtlinie zur häuslichen Krankenpflege bis einschließlich 30. Oktober 2023 möglich war. Jetzt ist das Formular 62B zu nutzen.

Richtlinie des G-BA über die Verordnung von außerklinischer Intensivpflege

Die außerklinische Intensivpflege wird neu aufgestellt. Der G-BA hatte im November 2021 eine neue „Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von außerklinischer Intensivpflege" (Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie/AKI-RL) verabschiedet. Diese ist zum 1. Januar 2023 in Kraft geteten. Damit wird die außerklinische Intensivpflege aus der Richtlinie zur häuslichen Krankenpflege herausgelöst. Ursprünglich sollten Verordnungen ab Januar 2023 ausschließlich nach den Regelungen der neuen Richtlinie erfolgen.

Regionale Informationen anzeigen

Bitte wählen Sie Ihre AOK oder Region aus, um passende Inhalte zu sehen.