Fachportal für Leistungserbringer

Preisinformation Lipidsenker

Tipps zur Verordnung

Beginnen Sie bitte mit dem Einsatz neu zugelassener Arzneimittel nach Möglichkeit erst nach erfolgter Nutzenbewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und nach Abschluss der Preisverhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband. Sie ersparen sich und Ihren Patienten eventuell notwendige Therapieumstellungen, die möglicherweise aus den Ergebnissen der laufenden Bewertungsverfahren resultieren können.

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