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Hilfsmittelverträge der AOK Rheinland/Hamburg

Die Hilfsmittelverträge der AOK Rheinland/Hamburg umfassen den Hilfsmittelrahmenvertrag und die Anlagen zu den verschiedenen Produktgruppen mit Leistungsbeschreibungen, Preisvereinbarungen und Beitrittserklärungen.

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Hilfsmittelrahmenvertrag

Die AOK Rheinland/Hamburg hat mit den maßgeblichen Berufsverbänden der Hilfsmittelanbieter Rahmenverträge geschlossen. Ziel ist eine wirksame und wirtschaftliche Versorgung mit Hilfsmitteln unter Berücksichtigung der geltenden Hilfsmittel-Richtlinien. Die Vereinbarungen zu den einzelnen Produktgruppen mit der Beitrittserklärung sind als Anlagen 5 des Hilfsmittelrahmenvertrages hinterlegt.

Die Vereinbarungen zur Versorgung mit Hör- und Sehhilfen wurden außerhalb des Hilfsmittelrahmenvertrages geschlossen und sind separat dargestellt.

Verträge zur Versorgung mit Hör- und Sehhilfen

Links der AOK Rheinland/Hamburg Rheinland

Weiterführende Informationen zu Hilfsmittelverträgen

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