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Vertrag

Ambulante Rehabilitation Abhängigkeitserkrankter

Übersicht über diesen Vertrag

Titel des Vertrages (vollständig):
Versorgungsvertrag nach § 111c SGB V zur Erbringung von ganztägig ambulanter medizinischer Rehabilitation Abhängigkeitserkrankter (Entwöhnungsbehandlung)
Stand:
01.07.2022
Inkrafttreten:
01.07.2022
Vertragspartner:

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